Und noch ein Haarunfall

Und noch ein Haarunfall

Den es zu retten galt in Frankfurt am Main

Nach unserer letzten Kundin hatten wir eigentlich gehofft so schnell keinen Haarunfall mehr zu sehen, aber leider haben wir kurz danach noch einmal eine „Notrettung“ durchführen müssen. Die Kundin kam in unseren Frankfurter Friseursalon nachdem bei ihrem letzten Friseur das Setzen von Strähnen schief gegangen ist. Ihr Wunsch waren blonde Highlights in ihrem braunen Haar. Dafür muss das Haar fein in Strähnen geteilt und diese blondiert werden. Leider sah das Ergebnis für die Kundin dann so aus:

Grausig nicht wahr. ☹

Wahrscheinlich wurden die Haare antoupiert beim Auftragen der Blondierung. An sich normal, dass man das macht, wenn man halt auch vorsichtig dabei sein! Unsere Kundin hat feines Haar und schon ohne die zusätzliche Behandlung mit Blondierung hätten ihre Haare es schwer gehabt die Strapazen des toupieren auszuhalten. So ist wahrscheinlich dieses Ergebnis entstanden. Haare in der Mitte gebrochen und zu einem unkämmbaren Fizz verheddert!

 

Wir müssen sagen, beinahe hätten wir davor auch kapituliert. Aber zum Glück haben wir ein Geheimrezept für solch kaputtes Haar! Ein salonexklusives Wundermittel unserer Hausmarke Paul Mitchell®: Das Keratriplex 2-Step Repair Treatment. Natürlich kann es kein neues Haar wachsen lassen, da wo welches zerstört ist, aber es kann die Reserven des haareigenen Keratins wieder auffüllen und dadurch die Struktur glätten und kräftigen. Außerdem versiegelt es Bruchstellen, damit nicht noch mehr Schädigung entsteht.

Nach dieser Intensivkur hat unsere Kundin von uns noch einmal neue Strähnen gesetzt bekommen. Das Ergebnis aus Pflege und neuen blondierten Strähnen sah dann so aus:

Auch diese Kundin hat jetzt noch einen weiten Weg zurück zu ihrem gesunden Haar vor sich, aber für einen ersten Schritt sieht ihre Frisur wieder nach etwas aus und die Haarstruktur ist geschmeidig und kämmbar. Für den Rest des Wegen stehen ihr weitere Produkte unserer Paul Mitchell® Serien für die Heimpflege zur Verfügung.

Haare blondieren und färben daheim – Wer spielt gerne mit Chemiebaukästen?

Deutsche Drogerien verdienen sich dumm und dusselig mit vor allem zwei Produkten: Haarfarbe und Blondierung. Und jede zweite Frauenzeitschrift wirbt mit „Profitipps“ wie du deine Haare richtig daheim blondierst und färbst. Hier ein wirklicher Friseurtipp: Gar nicht.

Wo wir dich bei Haarfarbe noch belächeln können, dass du ziemlich mutig bist, es auf einen fleckigen Kopf anzulegen, hört für uns Friseure spätestens bei Blondierung der Spaß auf. Denn hier befinden wir uns direkt tief in der Chemiestunde. Und jeder von uns, der Chemie als Lehrfach hatte, sollte wissen, dass der Lehrer einem nie die Chemikalien ohne Fachanweisung und Schutzkleidung in die Hand gedrückt hat!

Kein Problem, sagst du jetzt vielleicht, in der Blondierung aus der Drogerie sind Handschuhe dabei und ich habe die Anleitung gelesen. Hast du? Auch das Kleingedruckt? Dass die Blondierung nicht auf den Ansatz darf? Dass Verätzungsgefahr besteht?

Hier stutzen die meisten Leute. 😉 In den Broschüren steht die Anleitung zum Blondieren, wie man mit dem Pinsel streicht und zumeist der Hinweis, dass man nicht direkt an der Kopfhaut beginnen soll, aber ohne eine Erklärung des ´Warum´ und so ist der Hinweis im Doing schnell vergessen.

Hier jetzt zur Auflösung, warum ihr Gefahr lauft Haar- und Kopfhautschäden davon zu tragen bei falsch angewendeter Blondierung:

Wir Friseure mischen verschiedene Blondierungen an für Ansatz und Spitzen und Längen. Denn, je nachdem wie dunkel dein Haar an welchen Stellen ist, wird eine andere Stärke an Blondierung benötigt. Je dunkler –> je stärker. ABER auch je beanspruchter –> je sanfter. Eventuell dann mit längerer Einwirkzeit. Das ist aber nichts was ein Laie sehen oder entscheiden kann. Egal was dir der „Profitipp“ aus deiner Lieblingszeitschrift verspricht.

Am Ansatz ist es noch mal besonders heikel! Hier hat ein Friseur gesetzliche Regeln zu beachten, nämlich, dass man nur mit 6%igem Wasserstoffperoxid an Kopfhaut und Ansatz darf. In Längen und Spitzen sind es bis max. 12%. Beide Angaben sind so genau festgelegt, um den Gesundheitsschutz der Kunden zu gewährleisten. Wenn höhervolumige Blondierung auf die Kopfhaut gerät, kann es zu Verätzungen und Haarausfall kommen. Teilweise als bleibende Schäden! Der Friseur macht sich damit strafbar, wie in unserem letzten Blogeintrag erklärt.

Aber wenn das gesetzlich festgelegt ist, dann kann die Blondierung aus der Drogerie ja nur die 6% beinhalten, schließlich kann ich beim selbst blondieren die Blndierung nicht so gut beherrschen wie der Friseur der hinter mir steht! Leider falsch. Mit einer entsprechenden Warnung im Kleingedruckten und einem Hinweis in der Anleitung, hat der Hersteller dich darüber informiert, dass die Blondierung nicht für die kopfhautnahe Verwendung gedacht ist.

Und was ist mit Blondsprays? Oder Soft-Aufhellern. Ehe wir das in noch einem langweiligen Text erklären, verlinken wir hier lieber das sehr gute Video eines Friseurkollegen:

Daniel Golz erklärt Drogerieprodukte

Lachen versprochen. Außer ihr seid Friseur, dann gruselt ihr euch. 😉

Einen wichtigen Punkt den Daniel in seinem Video anspricht ist die Pflege danach. Manche Haarfarben haben Conditioner dabei, andere Pflegeshampoos. Pflegeshampoos haben aber immer noch die Vorsätzliche Aufgabe zu reinigen. Das reicht NICHT! Weder um das Haar nach einer Färbung wieder zu schließen und die Farbe damit im Haar zu fixieren, noch um die Beanspruchung einer Blondierung auszugleichen. Ihr benötigt genau so viele Pflegeprodukte wie ein Friseursalon sie verwendet um am ende schöne Haare zu bekommen: Ein Shampoo um Farb- und Blondierungsreste vom Haar zu lösen, eine Kur bzw. Tiefen- oder Keratinpflege um das Haar wieder zu reparieren und das Ergebnis auch zu festigen. Sonst fallen viele Farben, besonders Rottöne, schnell wieder aus dem Haar heraus. Und vor dem Föhnen und Kämmen einen Hitzeschutz, um das strapazierte Haar zu schützen.

Leider wird die Haarpflege in den Anleitungen von Drogerieprodukten schändlich vernachlässigt. Dabei ist sie wichtiger Bestandteil jedes Haarfärbe- und Blondierungsprozesses! Auch in vielen Salons wird zu wenig auf den Aufwand eingegangen, den behandeltes Haar auch nach dem Friseurbesuch verursacht. Sprecht am besten bei eurem nächsten Friseurbesuch eure Stylistin an und fragt sie, was eure Haarstruktur benötigt!

 

Wichtig auch: Lasst euch nicht von den Bildern auf der Packung oder genialen Versprechen täuschen! Was ein professioneller Meisterfriseur nicht kann, kann ein Drogerieprodukt erst recht nicht! Dunkles Haar zu Platin in einem Schritt –> NEIN!

Rot und Kupfertöne die Ewig halten –> Leider nein, es ist die am schnellsten verblassende Haarfarbe und bei schlechter Farbe kann es sein, dass nach vier Wochen keine blasse Farbe, sondern ein ekliges Gelb übrig ist.

Haarfarbe entziehen, um neue Haarfarbe drüber zu machen –> Fast so gefährlich wie Blondierung und dazu SEHR schwierig! Da je nach der Haarfarbe, die ihr im Haar habt, es entweder gar nicht funktioniert oder zu farbigen Nebenwirkungen führen kann, wenn der Farbentzug nicht zur Art der Farbe passt.

Chemische Haarglättung, Frizz-free Produkte, Dauerwellenflüssigkeiten –> Tja, auch hier, wer spielt gerne mit einem Chemiebaukasten? Das Ergebnis wird mit chemischen Substanzen erreicht, die bei falscher Anwendung Nebenprodukte erzeugen können, z.B. Formaldehyd. Und das hat NICHTS auf eurem Kopf zu suchen, da es im Verdacht steht krebserregend zu sein! In den Produkten ist das natürlich nicht drin, das wäre strafbar, aber wie gesagt, es kann entstehen, wenn etwas schief geht bei der Mischung/Anwendung. Detailliert lässt sich das hier nicht erklären, ohne auf direkte Produkte einzugehen und das haben wir uns entschieden zu lassen. 😊 Wir wollen euch informieren, was die Ansprüche und Risiken von Haarfarben, Blondierungen und Haarumformungen sind, damit ihr nicht in die Falle toller Bildchen und geringer Preise fallt, sondern wisst worauf es zu achten gilt.

 

Und zum Abschluss noch eine Bemerkung, die wir auch sehr gerne zu hören, bzw. zu lesen bekommen: Freut euch doch, dass die Leute ihre Haare kaputt machen und dann zu euch kommen!

Liebe Kunden, liebe Leser, wir sind ehrliche Menschen, die Stolz auf ihr Handwerk sind, Haare lieben und ihre Kunden wirklich gerne haben. Natürliche freuen wir uns NICHT, kreuzunglückliche Kunden im Laden zu haben, denen wir in stundenlangen Sessions teuer die Haare retten müssen. Und es vielleicht auch gar nicht können! Nein, so was macht keinen echten Friseur glücklich, weil immer nur eine möglichst gute Rettung, kein wirklich glücklicher, sich schön fühlender Kunde da bei herauskommt. Und das ist doch traurig. ☹ Wir Friseursalons sind dafür da, euch zum Entspannen und glücklich sein zu bringen! Nicht die letzte Maßnahme vor dem Rasierer zu sein.

In diesem Sinne, freuen wir uns euch vor dem Eigenexperiment in unseren Salons in Frankfurt am Main Fechenheim oder Frankfurt am Main City begrüßen zu dürfen. #HairSafetyFirst

Euer Team von

Hair & Flair Diana

Was, wenn der Friseur Mist gebaut hat? – Eure Rechte und Pflichten als Kunde

Ruinierte Haarstruktur und schreckliche Haarfarbe. Unsere Kundin aus dem letzten Blog hat wirklich Pech gehabt bei der Wahl ihres Friseurs. Und leider scheinen unschöne Erlebnisse beim Friseurbesuch ein steigender Trend zu sein, einhergehend mit dem „Billig-Friseur“ Trend.

Damit euch sowas nicht passiert, kommt ihr ja zu uns. 😉 Hochwertige (Paul Mitchell®) Produkte und stetig fortgebildetes Fachpersonal sind schließlich der beste Schutz vor unangenehmen Erlebnissen und groben Fachfehlern. Trotzdem kann es sein, dass ihr auch bei uns einmal nicht 100% zufrieden seid (Niemand ist unfehlbar) oder ihr lest diesen Text als (noch) Nicht-Kunde, der gerade ein furchtbares Friseurerlebnis hinter sich hat. Beides Grund genug, dass wir euch heute eure Friseurrechte erklären. Denn wir nehmen diese Ernst und wollen euch ermutigen sie notfalls für eure „Hair Safety“ einzusetzen.

Etwas Wichtiges zuerst: Dies ist ein reiner Informationsartikel und ersetzt keine juristische Beratung! Wir übernehmen auch keine Garantie für Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen.

 

 

Was kann eigentlich schiefgehen und beanstandet werden?

Bei einem Besuch im Friseursalon können einige Dinge schief gehen:

  • Verpfuschter Haarschnitt
  • Falsche/Schlecht gemachte Haarfarbe
  • Allergische Reaktionen auf Produkte
  • Verletzungen z.B. an Kopfhaut und Haar

Die letzten zwei Punkte sind die gravierendsten, wobei die ersten beiden auch durchaus belastend sein können für den Kunden! Haare sind schließlich Teil des Erscheinungsbildes und damit auch des Selbstbewusstseins! Beleuchten wir also zuerst den ruinierten Haarschnitt und Haarfarbe.

 

Verpfuschter Haarschnitt/Farbe

Unserer Erfahrung nach scheint es hier zwei Kategorien zu geben: Die Friseure, die ihren Kunden nicht richtig zugehört haben und deshalb die Frisurwünsche falsch ausführen und diejenigen, die besondere Techniken nicht oder nicht gut können, sie aber trotzdem ausführen.

Dabei sollte der Friseur gerade beim Beratungsgespräch gut zuhören! Schließlich wird in diesem Moment ein mündlicher Werksvertrag gem. § 631 BGB  zwischen Friseur und Kunde geschlossen. Dieser besagt grob, dass wir Friseure die gewünschte Dienstleistung erbringen und der Kunde die gewünschte Dienstleistung gewillt ist zu bezahlen. Wird dieser Vertrag missachtet ergibt sich daraus ein Schadensanspruch (§§ 634 ff. BGB).

Beachtet dabei bitte, dass die Frisur wirklich schadhaft sein muss, um einen Rechtsanspruch zu haben! Das wäre z.B. der Fall, wenn ihr schulterlange Haare wolltet, der Friseur euch die Haare aber kinnlang schneidet. Bloßes nicht-gefallen ist kein Grund für eine Reklamation! Natürlich wird ein vernünftiger Friseur euch nicht unglücklich aus dem Laden gehen lassen, wenn euch das Ergebnis nicht gefällt, aber hier geht es ja rein um den Rechtsanspruch. 😊

 

Allergische Reaktionen und Verletzungen

Hier sind wir bei Fehlern, die den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen! Besonders schlimme Fälle, die schon vor deutschen Gerichten gelandet sind, betreffen zum Bespiel Verätzungen an der Kopfhaut nach unsachgemäß angewandter Blondierung oder eine allergische Reaktion auf eben diese. Teilweise blieben die klagenden Kunden mit bleibenden Schäden (Haarausfall) zurück. Hier sind neben den Schadenersatzforderungen auch Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht worden.

Es klingt zwar weniger dramatisch, aber auch der Fall unserer Kundin könnte unter diese Kategorie fallen, da ein Schaden an ihrer Haarstruktur entstanden ist. Aufschluss kann hier nur eine Rechtsberatung geben. Die Ansprüche auf Schadenersatz beziehen sich auf die oben genannten Paragrafen, ob auch Schmerzensgeldforderungen gelten können, hängt von der Art der Verletzung ab und ob diese dauerhaft ist.

Laut einigen Gerichtsurteilen hat der Friseur die Sorgfaltspflicht vor einer Behandlung über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. In der Realität findet das natürlich nicht so detailliert statt wie vor der Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Die Bitte an den Kunden, Bescheid zu sagen, wenn ein Produkt Schmerzen verursacht, hat sich hier etabliert. Allergikern können wir trotzdem nur ans Herz legen schon vor einer Behandlung ihre Allergien mit uns zu besprechen!

 

 

Die Haare sind ruiniert – wie reklamiere ich?

Das Dilemma ist passiert. Die Haare sind zu kurz, die Haarstruktur zerstört, die Farbe fleckig. Wenn du das Problem schon im Salon feststellst, solltest du die Sache auch direkt ansprechen. Du kannst weiterhin auf eine fehlerfreie Ausführung der Dienstleistung bestehen. Sollte das nicht mehr möglich sein, kannst du auch die Zahlung verweigern.

Hier sei noch einmal erwähnt, dass dies nur bei Mängeln gilt! Nicht bei nicht-gefallen der gewünschten Dienstleistung oder Geringfügigkeit. (z.B. die 1cm zu kurzen Haare 😉)

Wenn die Haarkatastrophe dir erst Zuhause auffällt, also nach Abnahme der Leistung des Friseurs, dann musst du diesen kontaktieren und eine „Frist der Nacherfüllung“ setzen. Also ihm eine Möglichkeit geben, die Haare zu korrigieren innerhalb einer angemessenen zeitlichen Frist. Dabei ist dem Friseur (nach § 635 Abs. 1 BGB) das Mittel der Wahl überlassen. Z.B. kann er Strähnchen auch durch Komplettfarbe korrigieren, solange für dich ein zufriedenstellendes Ergebnis dabei herauskommt.

 

Wichtig zu beachten: Um eine Schadenersatzforderung geltend zu machen, muss man dem Friseur die Möglichkeit zur Nachbesserung geben! Das gilt leider unabhängig davon, ob man noch Vertrauen in die Fähigkeiten des Friseurs hat oder nicht. ☹ Keine gute Nachricht, aber leider spielt rechtlich das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Friseurs keine Rolle, da es sich nicht um dauerhafte/unabänderliche körperliche Eingriffe handelt. Als unzumutbar gilt nur die Behandlung durch einen Auszubildenden. Diese kann man ablehnen.

 

Ihr seht also, eure Rechte als Verbraucher sind geschützt. Ihr müsst dem Friseur, der eure Haare ruiniert hat, aber die Chance zur Nachbesserung geben. Wenn es sich um einen Salon mit mehreren Mitarbeitern handelt, könnt ihr vielleicht versuchen nach einem anderen Mitarbeiter für die Frisurrettung zu fragen. Einen rechtlichen Anspruch darauf habt ihr aber nicht.

Wenn das Vertrauen in euren Friseur allerdings ruiniert ist, können wir euch nur empfehlen den Salon zu wechseln. Dadurch verzichtet ihr zwar auf eure Ansprüche, aber ein Friseurbesuch soll ja auch Entspannung und Vorfreude auf das Ergebnis sein. Sucht euch lieber einen neuen Friseursalon, der auf das spezialisiert ist, was ihr ursprünglich haben wolltet oder Bilder auf seiner Website hat die nachweisen, dass er die Behandlung kann (z.B. ein Friseursalon mit Spezialisierung in Balayage, wenn eine Balayage bei euch versaut wurde.). Alternativ ist ein Friseur mit Erfahrung in der Rettung von Frisurkatastrophen eine gute Idee oder zumindest ein Salon mit Namenhaften, guten Produkten wie die von Paul Mitchell®. Schließlich brauchen eure Haare jetzt viel Liebe und Pflege, egal welche Art von Misshandulung sie erlitten haben und gute Produkte sind da genau so wichtig wie ein guter Friseur!

 

Wir hoffen wir konnten euch zu dem Thema etwas aufklären. Wenn ihr selbst von einer Haarkatastrophe betroffen seid und wissen möchtet ob wir euch helfen können, kontaktiert uns telefonsich oder per Buchungstool (Schreibt dort am besten in den Kommentar worum es geht).


Euer Team von Hair & Flair Diana

 

P.S.: Für weitere Infos zum Thema empfehlen wir euch u.a. folgende Seiten:

Körperverletzung.com

Rechtsanwaltskanzelei Wairai

Die Haarkatastrophe

Die Haarkatastrophe

Die Haarkatastrophe

die wir gerettet haben in unserem Frankfurter Friseursalon

Vorherbild?

 

Katastrophe! Was für ein Vorherbild, werden sich einige schon schluckend gedacht haben. Dann haltet euch jetzt fest: das ist ein Bild NACH dem Schnitt und einer Intensivpflege!

Das Bild, dass die Haare der Kundin vor dieser Erstbehandlung abgaben, war noch viel schlimmer. Abgebrochenes Haar, ein durcheinander an Farben und Tonhöhen. Helligkeit am Ansatz, aber nicht in den Spitzen??? Ich verspreche euch, einem Friseur wird fast schwindelig, wenn er sowas sieht!

Und das schlimmste daran: Die Kundin wollte nur einige Highlights in ihr dunkles Ausgangshaar! Liebe Kunden, das sind KEINE HIGHLIGHTS!

KEIN Friseur, der etwas auf sich hält, würde euch so etwas machen, wenn ihr nach Strähnen/Highlights fragt. Und KEIN Friseur, der sein Handwerk versteht, würde überhaupt derartigen handwerklichen Pfusch begehen! Was dieser Kundin passiert ist, ist Körperverletzung. Darauf werden wir auch noch mal genauer in unserem Blogeintrag nächste Woche eingehen.

 

Zumindest konnten wir der Kundin aus ihrer Misere heraushelfen!

Mit 5 Stunden Liebe und nur dem Besten unserer Paul Mitchell® Produkte, haben wir uns dem Problem angenommen:

  1. Intensivkur Keratin Triplex von Awapuhi Wild Ginger (DER 3-Phasen Powerboost auch für das lebloseste Haar!)
  2. Haare fast 15-20cm gekürzt, um das Schlimmste zu entfernen und das Haar überhaupt kämmbar zu machen
  3. Rückpigmentierung, die den Schaden der Blondierung ausgleichen und wieder Farbe ins Haar bringen soll
  4. Mit The Color XG neue, glänzende Farbe ins Haar gebracht

Uff! Was ein Marathon. Aber das Ergebnis konnte sich wirklich sehen lassen:

Nachherbild!

 

Leider ist so eine Haarrettung nicht billig und auch nur der Anfang. Unsere Kundin wird sich in den nächsten Monaten noch intensiv um die Wiederbelebung ihrer Haarstruktur bemühen müssen. Für den Moment aber ist sie wieder glücklich und darauf kommt es an!

Aber für den weiteren Weg stehen ihr ja auch unsere Paul Mitchell® Awapuhi Wild Ginger Produkte sowie unser Meisterfriseur-Fachwissen zur Verfügung. 😉

 

Habt ihr auch schon selbst solche furchtbaren Haarfails an euch oder anderen erlebt? Erzählt uns gerne eure Geschichten! Wir sind gespannt.

 

Euer Team von Hair & Flair Diana

#HairSafetyFirst