Ruinierte Haarstruktur und schreckliche Haarfarbe. Unsere Kundin aus dem letzten Blog hat wirklich Pech gehabt bei der Wahl ihres Friseurs. Und leider scheinen unschöne Erlebnisse beim Friseurbesuch ein steigender Trend zu sein, einhergehend mit dem „Billig-Friseur“ Trend.

Damit euch sowas nicht passiert, kommt ihr ja zu uns. 😉 Hochwertige (Paul Mitchell®) Produkte und stetig fortgebildetes Fachpersonal sind schließlich der beste Schutz vor unangenehmen Erlebnissen und groben Fachfehlern. Trotzdem kann es sein, dass ihr auch bei uns einmal nicht 100% zufrieden seid (Niemand ist unfehlbar) oder ihr lest diesen Text als (noch) Nicht-Kunde, der gerade ein furchtbares Friseurerlebnis hinter sich hat. Beides Grund genug, dass wir euch heute eure Friseurrechte erklären. Denn wir nehmen diese Ernst und wollen euch ermutigen sie notfalls für eure „Hair Safety“ einzusetzen.

Etwas Wichtiges zuerst: Dies ist ein reiner Informationsartikel und ersetzt keine juristische Beratung! Wir übernehmen auch keine Garantie für Aktualität oder Vollständigkeit der Informationen.

 

 

Was kann eigentlich schiefgehen und beanstandet werden?

Bei einem Besuch im Friseursalon können einige Dinge schief gehen:

  • Verpfuschter Haarschnitt
  • Falsche/Schlecht gemachte Haarfarbe
  • Allergische Reaktionen auf Produkte
  • Verletzungen z.B. an Kopfhaut und Haar

Die letzten zwei Punkte sind die gravierendsten, wobei die ersten beiden auch durchaus belastend sein können für den Kunden! Haare sind schließlich Teil des Erscheinungsbildes und damit auch des Selbstbewusstseins! Beleuchten wir also zuerst den ruinierten Haarschnitt und Haarfarbe.

 

Verpfuschter Haarschnitt/Farbe

Unserer Erfahrung nach scheint es hier zwei Kategorien zu geben: Die Friseure, die ihren Kunden nicht richtig zugehört haben und deshalb die Frisurwünsche falsch ausführen und diejenigen, die besondere Techniken nicht oder nicht gut können, sie aber trotzdem ausführen.

Dabei sollte der Friseur gerade beim Beratungsgespräch gut zuhören! Schließlich wird in diesem Moment ein mündlicher Werksvertrag gem. § 631 BGB  zwischen Friseur und Kunde geschlossen. Dieser besagt grob, dass wir Friseure die gewünschte Dienstleistung erbringen und der Kunde die gewünschte Dienstleistung gewillt ist zu bezahlen. Wird dieser Vertrag missachtet ergibt sich daraus ein Schadensanspruch (§§ 634 ff. BGB).

Beachtet dabei bitte, dass die Frisur wirklich schadhaft sein muss, um einen Rechtsanspruch zu haben! Das wäre z.B. der Fall, wenn ihr schulterlange Haare wolltet, der Friseur euch die Haare aber kinnlang schneidet. Bloßes nicht-gefallen ist kein Grund für eine Reklamation! Natürlich wird ein vernünftiger Friseur euch nicht unglücklich aus dem Laden gehen lassen, wenn euch das Ergebnis nicht gefällt, aber hier geht es ja rein um den Rechtsanspruch. 😊

 

Allergische Reaktionen und Verletzungen

Hier sind wir bei Fehlern, die den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen! Besonders schlimme Fälle, die schon vor deutschen Gerichten gelandet sind, betreffen zum Bespiel Verätzungen an der Kopfhaut nach unsachgemäß angewandter Blondierung oder eine allergische Reaktion auf eben diese. Teilweise blieben die klagenden Kunden mit bleibenden Schäden (Haarausfall) zurück. Hier sind neben den Schadenersatzforderungen auch Schmerzensgeldforderungen geltend gemacht worden.

Es klingt zwar weniger dramatisch, aber auch der Fall unserer Kundin könnte unter diese Kategorie fallen, da ein Schaden an ihrer Haarstruktur entstanden ist. Aufschluss kann hier nur eine Rechtsberatung geben. Die Ansprüche auf Schadenersatz beziehen sich auf die oben genannten Paragrafen, ob auch Schmerzensgeldforderungen gelten können, hängt von der Art der Verletzung ab und ob diese dauerhaft ist.

Laut einigen Gerichtsurteilen hat der Friseur die Sorgfaltspflicht vor einer Behandlung über Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. In der Realität findet das natürlich nicht so detailliert statt wie vor der Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Die Bitte an den Kunden, Bescheid zu sagen, wenn ein Produkt Schmerzen verursacht, hat sich hier etabliert. Allergikern können wir trotzdem nur ans Herz legen schon vor einer Behandlung ihre Allergien mit uns zu besprechen!

 

 

Die Haare sind ruiniert – wie reklamiere ich?

Das Dilemma ist passiert. Die Haare sind zu kurz, die Haarstruktur zerstört, die Farbe fleckig. Wenn du das Problem schon im Salon feststellst, solltest du die Sache auch direkt ansprechen. Du kannst weiterhin auf eine fehlerfreie Ausführung der Dienstleistung bestehen. Sollte das nicht mehr möglich sein, kannst du auch die Zahlung verweigern.

Hier sei noch einmal erwähnt, dass dies nur bei Mängeln gilt! Nicht bei nicht-gefallen der gewünschten Dienstleistung oder Geringfügigkeit. (z.B. die 1cm zu kurzen Haare 😉)

Wenn die Haarkatastrophe dir erst Zuhause auffällt, also nach Abnahme der Leistung des Friseurs, dann musst du diesen kontaktieren und eine „Frist der Nacherfüllung“ setzen. Also ihm eine Möglichkeit geben, die Haare zu korrigieren innerhalb einer angemessenen zeitlichen Frist. Dabei ist dem Friseur (nach § 635 Abs. 1 BGB) das Mittel der Wahl überlassen. Z.B. kann er Strähnchen auch durch Komplettfarbe korrigieren, solange für dich ein zufriedenstellendes Ergebnis dabei herauskommt.

 

Wichtig zu beachten: Um eine Schadenersatzforderung geltend zu machen, muss man dem Friseur die Möglichkeit zur Nachbesserung geben! Das gilt leider unabhängig davon, ob man noch Vertrauen in die Fähigkeiten des Friseurs hat oder nicht. ☹ Keine gute Nachricht, aber leider spielt rechtlich das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit des Friseurs keine Rolle, da es sich nicht um dauerhafte/unabänderliche körperliche Eingriffe handelt. Als unzumutbar gilt nur die Behandlung durch einen Auszubildenden. Diese kann man ablehnen.

 

Ihr seht also, eure Rechte als Verbraucher sind geschützt. Ihr müsst dem Friseur, der eure Haare ruiniert hat, aber die Chance zur Nachbesserung geben. Wenn es sich um einen Salon mit mehreren Mitarbeitern handelt, könnt ihr vielleicht versuchen nach einem anderen Mitarbeiter für die Frisurrettung zu fragen. Einen rechtlichen Anspruch darauf habt ihr aber nicht.

Wenn das Vertrauen in euren Friseur allerdings ruiniert ist, können wir euch nur empfehlen den Salon zu wechseln. Dadurch verzichtet ihr zwar auf eure Ansprüche, aber ein Friseurbesuch soll ja auch Entspannung und Vorfreude auf das Ergebnis sein. Sucht euch lieber einen neuen Friseursalon, der auf das spezialisiert ist, was ihr ursprünglich haben wolltet oder Bilder auf seiner Website hat die nachweisen, dass er die Behandlung kann (z.B. ein Friseursalon mit Spezialisierung in Balayage, wenn eine Balayage bei euch versaut wurde.). Alternativ ist ein Friseur mit Erfahrung in der Rettung von Frisurkatastrophen eine gute Idee oder zumindest ein Salon mit Namenhaften, guten Produkten wie die von Paul Mitchell®. Schließlich brauchen eure Haare jetzt viel Liebe und Pflege, egal welche Art von Misshandulung sie erlitten haben und gute Produkte sind da genau so wichtig wie ein guter Friseur!

 

Wir hoffen wir konnten euch zu dem Thema etwas aufklären. Wenn ihr selbst von einer Haarkatastrophe betroffen seid und wissen möchtet ob wir euch helfen können, kontaktiert uns telefonsich oder per Buchungstool (Schreibt dort am besten in den Kommentar worum es geht).


Euer Team von Hair & Flair Diana

 

P.S.: Für weitere Infos zum Thema empfehlen wir euch u.a. folgende Seiten:

Körperverletzung.com

Rechtsanwaltskanzelei Wairai

Friseur Frankfurt-Innenstadt

Hair & Flair Diana
Fahrgasse 89
60311 Frankfurt
Telefon (069) 28 29 05

 

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